Gemeinschaftsteuern

Gemeinschaftsteuern
Gemeinschaftsteuern,
 
verfassungsrechtliche Bezeichnung für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht (Verbundsystem des Finanzausgleichs). Die Beteiligung von Bund und Ländern am Aufkommen der Gewerbesteuer fällt nicht unter den verfassungsrechtlichen Begriff der Gemeinschaftsteuern.
 
In Österreich entsprechen den Gemeinschaftsteuern die gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
 
In der Schweiz werden die Kantone am Ertrag folgender Bundessteuern beteiligt: direkte Bundessteuer (30 %), Militärpflichtersatz (20 %), Verrechnungssteuer (10 %), Alkoholmonopol (10 %).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Einkommensteuer: Grundlagen
 
Mehrwertsteuer: Grundlagen
 

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gemeinschaftsteuern — 1. Begriff: ⇡ Steuern, deren Aufkommen gemäß Grundgesetz Bund und Ländern gemeinsam zustehen: ⇡ Einkommensteuer, ⇡ Körperschaftsteuer, ⇡ Umsatzsteuer. G. können nach dem ⇡ Verbundsystem oder ⇡ Zuschlagssystem verteilt werden. 2. Arten: a) Vom… …   Lexikon der Economics

  • Ergänzungsanteil — ⇡ Gemeinschaftsteuern …   Lexikon der Economics

  • Gemeinschaftssteuer — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftssteuer (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftssteuern — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

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  • Steuerverteilung (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzausgleich — Fi|nạnz|aus|gleich 〈m. 1〉 Verteilung der öffentl. Gelder auf Länder u. Gemeinden * * * Fi|nạnz|aus|gleich, der: zweckmäßiger Ausgleich der anfallenden Einnahmen u. Ausgaben zwischen Bund, Ländern u. Gemeinden. * * * Finạnz|ausgleich,   in der… …   Universal-Lexikon

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  • Finanzausgleich: Finanzausgleich in der Praxis —   Die Finanzverfassung eines Staates umfasst alle Regeln, nach denen die staatlichen Aufgaben und die dazu notwendigen Einnahmequellen zwischen den föderalen Ebenen aufgeteilt werden. Die Erkenntnisse der Föderalismustheorie zeigen, dass ein… …   Universal-Lexikon

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