Gemeinschaftsteuern — 1. Begriff: ⇡ Steuern, deren Aufkommen gemäß Grundgesetz Bund und Ländern gemeinsam zustehen: ⇡ Einkommensteuer, ⇡ Körperschaftsteuer, ⇡ Umsatzsteuer. G. können nach dem ⇡ Verbundsystem oder ⇡ Zuschlagssystem verteilt werden. 2. Arten: a) Vom… … Lexikon der Economics
Ergänzungsanteil — ⇡ Gemeinschaftsteuern … Lexikon der Economics
Gemeinschaftssteuer — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaftssteuer (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaftssteuern — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaftsteuer (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… … Deutsch Wikipedia
Steuerverteilung (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… … Deutsch Wikipedia
Finanzausgleich — Fi|nạnz|aus|gleich 〈m. 1〉 Verteilung der öffentl. Gelder auf Länder u. Gemeinden * * * Fi|nạnz|aus|gleich, der: zweckmäßiger Ausgleich der anfallenden Einnahmen u. Ausgaben zwischen Bund, Ländern u. Gemeinden. * * * Finạnz|ausgleich, in der… … Universal-Lexikon
Steuerertragshoheit — Steuerertragskompetenz; Teil der ⇡ Steuerhoheit. 1. Begriff: Recht auf das ⇡ Steueraufkommen. Die St. ist geteilt. Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden festgelegt in Art. 106 GG. 2. Ausprägungen: a) Originäre… … Lexikon der Economics
Finanzausgleich: Finanzausgleich in der Praxis — Die Finanzverfassung eines Staates umfasst alle Regeln, nach denen die staatlichen Aufgaben und die dazu notwendigen Einnahmequellen zwischen den föderalen Ebenen aufgeteilt werden. Die Erkenntnisse der Föderalismustheorie zeigen, dass ein… … Universal-Lexikon